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Aktuelle Corona-Maßnahmen der Bundesregierung


Ausgangsbeschränkungen: • Geltende Ausgangsbeschränkungen laufen mit 30. April ab • Ab 1. Mai: 1 Meter Abstand zu Menschen die nicht im selben Haushalt leben • Treffen von max. 10 Personen im öffentlichen Raum – Gewährleistung des Mindestabstandes! Bei Begräbnissen max. 30 Personen • Diese Regelungen gelten bis Ende Juni, es gibt laufende Evaluationen Gastronomie • Gastronomiebetriebe können ab 15. Mai wieder öffnen • Es werden folgende Einschränkungen gelten: - Öffnungszeiten von 6 bis 23 Uhr möglich - Max. 4 Erwachsene mit Kindern an einem Tisch. Mindestabstand von 1m darf ausnahmsweise unterschritten werden - Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von 1m gewährleistet sein - Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt - Servicepersonal muss Mund-Nasen-Schutz tragen, Gäste nicht - Tische sind vorab zu reservieren - Keine Gruppenreservierungen für mehrere Tische Tourismus • Beherbergungsbetriebe dürfen am 29. Mai für private Nächtigungen wieder öffnen • Weitere touristische Betriebe (z.B. Tierparks, Sehenswürdigkeiten, etc.) ab 29. Mai, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Für Indoor-Bereiche ist Mund-Nasen-Schutz verpflichtend sowie mindestens 10m2 Besucherraum pro Besucher • Schwimmbäder & Freizeitanlagen können ab 29. Mai öffnen. Detaillierte Auflagen werden ausgearbeitet. Weitere Anpassungen: • Beschränkung in Geschäften für 20m2 pro Kunde, wird auf 10m2 pro Kunde reduziert • Weiterbildungsangebote dürfen analog zur Schule ab 29.Mai wieder angeboten werden. Dringende, unaufschiebbare Prüfungen und Vorbereitungen ab 4. Mai • Schulungen durch das AMS und im Auftrag des AMS ab 15. Mai • Gottesdienste mit einer Mindestfläche von 10 m² pro Person


Wir halten euch auf dem Laufenden!

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